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Hilfe bei der Studienfinanzierung? Kaum BAföG, knauserige Verwandtschaft, nix gespart? Was nun? Jobben bis der Arzt kommt oder bis über beide Ohren mit unseriösen Kreditangeboten verschulden? Nein, lieber nicht. Komm vorbei und lass dich zum Thema "Studienfinanzierung" beraten!
Bei der kostenlosen Serviceleistung des AStA berate ich dich gerne rund um das Thema Studienfinanzierung und Studiengebühren. Dabei zeige ich dir, welche Möglichkeiten du hast, dein Studium zu finanzieren. Die Beratungszeiten stehen noch nicht fest.Das Büro ist in Geb. 9 , 1. Stock links (EliStu- Raum, Scharnhorststr. 1), gegenüber AStA- Copy im Raum 9.108 (1.Etage rechts, 2. Tür rechts). Am besten schreibst du vorab eine Email an finanzierungsberatung@asta-lueneburg.de und schilderst kurz deine aktuelle Situation. Termine können auch außerhalb der Beratungszeit nach Absprache vereinbart werden.
einige Informationen zu Studiengebühren:
Seit dem Wintersemester 06/07 dürfen Hochschulen nach dem niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) §11 Abs. 1 Studienbeiträge erheben. Der Studienbeitrag beträgt pro Semester in der Regelstudienzeit (zuzüglich viere weiterer Semester) 500 Euro. Studierende, die diesen Zeitraum überschreiten, werden künftig Langzeitstudienngebühren von 600 bis 800 Euro zu entrichten haben. In Teilzeitstudiengängen beträgt der Studienbeiträg pro Semester 250 Euro.
Möchtest du wissen, unter welchen Bedingungen du eine Studiengebührenbefreiung beantragen kannst?
In §11 Abs. 3 NHG sind acht Gründe aufgelistet, bei denen Studierende von den Studienbeiträgen ausgenommen sind.
Rückerstattung der Studienbeiträge:
Für Studierende im letzten Semester gibt es noch eine Möglichkeit sich von den Studienbeiträgen befreien zu lassen, sofern einige Bedingungen erfüllt und eingehalten werden: es gilt der §19 Abs.5 S.4 NHG "Beantragt die oder der Studierende die Exmatrikulation vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn, so sind geleistete Abgaben und Entgelte zu erstatten." Was bedeutet das nun genau? Zunächst einmal müssen die Studienbeiträgen/Langzeitstudiengebühren ganz normal und fristgerecht für das kommende Semester bezahlt werden. Wenn Ihr dann innerhalb des ersten Monats nach Vorlesungsbeginn eure Abschlussprüfung bestanden habt, könnt Ihr einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Diesem muss ein formloser, schriftlicher Antrag auf Rückerstattung der Beiträge beigefügt werden. Der Exmatrikulationsgrund (z.B. bestandene Abschlussprüfung) muss auch in dieser 1-Monatsfrist eingetreten sein. Der Studierendenausweis ist mit samt dem Semesterticket beim Immatrikulationsservice abzugeben - dann bekommt Ihr eure Gebühren vollständig zurück erstattet. ACHTUNG: Der Immatrikulationsservice greift hart mit der Frist durch - einen Tag zu spät und der Antrag wird nicht mehr bearbeitet.
Finanzierungsmöglichkeiten neben dem BAföG:
- Bildungskredit - Darlehenfond des Studentenwerks - Niedersachsen - Studienbeitragsdarlehen - Stipendien - Sozialleistungen (in Ausnahmefällen Wohngeld oder ALG II möglich) - Studienkredite
Mehr zu diesen und anderen Themen, gibt es in meiner Sprechstunde... E-Mail an die Finanzierungsberatung senden: Die Finanzierungsberatung erfolgt nach besten Wissen und Gewissen. Sie ist als einführende Information gedacht, ersetzt daher keine Beratung bei einem/r Anwalt/Anwältin. Sie erheben weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Rechtsverbindlichkeit. Haftungs- und Regressionsanspruch jeder Art sind ausgeschlossen.
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Sprechzeiten in der Vorlesungszeit: Hauptcampus: Montag 8 -10 Uhr Geb.9, 1.Stock (ggü. PlanB) Telefon: 04131/677–1511
Rotes Feld: Mittwoch von 8-10 Uhr Wilschenbr. Weg 84, Gebäude W, (1.Etage rechts, vor der Aula) Telefon: 04131/677-7781
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