How to: “Antrag im StuPa”

Last updated 17. February 2025 | Webmaster


Warum sollte ich einen Antrag stellen?

Als Studierende habt ihr die Möglichkeit, aktiv Veränderungen an der Uni mitzugestalten. Ein Antrag kann helfen, eigene Ideen umzusetzen, Probleme anzusprechen oder finanzielle Unterstützung für Projekte zu erhalten. Das StuPa ist dafür da, die Interessen der Studierenden zu vertreten – und ein Antrag ist euer direkter Weg, um etwas zu bewirken.


Wofür kann ich einen Antrag stellen?
  • Finanzielle Förderung: Unterstützung für studentische Initiativen, Events oder Projekte. Siehe Projektförderanträge (hier Seite verlinken)
  • Bessere Studienbedingungen, Nachhaltigkeit & Soziales: Das StuPa kann mit einem Beschluss den AStA dazu auffordern sich für bestimmte Themen einzusetzen, wie zum Beispiel bei der Solidarisierung mit Heinrich Böll Haus, Kampagnen wie “Wir Fahren Zusammen” Unterstützung von Forderungen, Antrag zu Stellungnahmen bspw zu Richard David Precht. Dafür kann auch beantragt werden, dass Asta/StuPa über Social Media Kanäle darauf aufmerksam macht.
  • StuPa-Beschlüsse: Änderungen an bestehenden Regelungen oder neue Vorschläge für die Studierendenschaft.
  • Exkursionen & Workshops: Zuschüsse für Konferenzen, Studienreisen oder Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Organisatorische Anliegen, die das Studium oder studentische Gremien betreffen. Wie zum Beispiel einen Antrag zur Gründung eines AStA-Referats, eines autonomen Referats oder Antrag auf die Einberufung einer Vollversammlung.

Wer kann Anträge stellen?

Jedes Mitglied der Studierendenschaft ist antragsberechtigt. Das bedeutet, dass alle eingeschriebenen Studierenden einen Antrag stellen können. Auch Studierende, die sich zu einer bestimmten Personengruppe (z. B. in studentischen Initiativen) zusammengeschlossen haben, dürfen Anträge einreichen.


Wie stelle ich einen Antrag?

Anträge müssen in Textform eingereicht werden, zum Beispiel eine PDF per E-Mail an den StuPa-Vorsitz. Es reicht, wenn du ein paar Zeilen schreibst, wer du bist und was dein Anliegen ist. Mehr Details kannst du dann auch mündlich in der StuPa-Sitzung geben. Es gibt bestimmte Fristen, die bei der Antragstellung beachtet werden müssen.


Welche Fristen gelten für ordentliche Sitzungen?

Die Antragsfrist ist jeweils Freitag, 14 Uhr vor der nächsten regulären StuPa-Sitzung.

Anträge, die nach dieser Frist eingehen, werden als Dringlichkeitsanträge behandelt, wobei das StuPa zunächst entscheidet, ob der Antrag auf die Tagesordnung kommt. In den meisten Fällen, sollte es nicht zu viele Tagesordnungspunkte geben, wird dein Dringlichkeitsantrag genehmigt.

In Kurz: Schick den Antrag einfach mal hin, und der StuPa Vorsitz gibt dir alle weiteren wichtigen Infos 🙂


Wo kann ich mich bei Fragen melden?

Falls du unsicher bist, kannst du dich an den StuPa-Vorsitz wenden: