Semesterbeitrag: Warum muss ich immer noch bezahlen?

Last updated 14. August 2020 | Sprecherinnen

Liebe Kommiliton*innen,


wir haben viele Anfragen zum Semesterbeitrag erhalten. Im folgenden versuchen wir mehr Klarheit in die Sachlage zu bringen.
Der Semesterbeitrag von 367,35 € teilt sich folgendermaßen auf:
75 € – Verwaltungskostenbeitrag der Universität: Nicht Erstattbar, da dies in § 11 NHG festgelegt ist. Diesen Beitrag kritisieren wir seit Jahren, bedarf aber einer Gesetzesänderung
106,00 € – Studentenwerksbeitrag: Nach § 70 NHG sind Studis verpflichtet dem Studiwerk einen Beitrag zu zahlen, die Höhe des Beitrags setzt die Satzung des Studiwerks fest. [https://www.stw-on.de/fileadmin/media/Allgemein/STWON_Beitragssatzung.pdf] Auch hier sollte der Staat die Finanzierung erhöhen, dadurch Student*innen entlasten und dem Studentenwerk [sic] ermöglichen Infrastruktur und Service auf den notwendigen Stand zu bringen. Dazu haben wir uns im Bündnis SOS Studiwerk beteiligt und die Petition [https://weact.campact.de/petitions/mehr-finanzhilfe-vom-land-fur-studiwerke-studierende-entlasten] unterstützt. In dieser fordern wir das Land auf die Unterstützung der Studiwerke zu erhöhen und somit Studis zu entlasten.

19,00 € Beitrag für die Studierendenschaft: Unsere Fachschaften, Fachgruppenvertretungen, DSi, Hochschulsport, AStA sind weiterhin für euch da. Angebote wie die Rechtsberatung, Sozial- und Finanzierungsberatung werden gerade gebraucht wie nie.
5,50 € Verschiedene Solibeiträge [KonRad, EliStu, Hochschulsport], die u.a. durch Urabstimmungen festgelegt sind. Der Hochschulsport ist für euch da und kümmert sich um alternative Angebote im Freien, das Fitnessstudio ist aber auch wieder offen. KonRad und EliStu öffnen in den nächsten Wochen wieder.
161,85 € – Semesterticket: Leider müssen wir allen Vorschlägen oder Bitten, dass das  Semesterticket komplett, oder zumindest in Teilen, aus dem Semesterbeitrag gestrichen werden soll, bzw. dass es rein optionales Ticket sein sollte, verneinen.
Das liegt daran, dass die Verträge mit den verschiedenen Anbietern aus den gegebenen Umständen soweit keine Rückzahlung oder unmittelbare Beitragsverringerung  vorsehen:Theoretisch könnte das Angebot in nahezu vollem Umfang genutzt werden – auch wenn das aus guten Gründen keine sinnvolle Idee wäre.Wir können das Geld für eine Rückerstattung auch nicht aus unserem Haushalt nehmen, denn das wären bis zu 1,5 Millionen Euro und das könnte die verfasste Student*innenschaft nicht stemmen.


Des Weiteren ist unser aktueller Kenntnisstand, dass das Wintersemester in maximal möglicher Präsenz stattfindet. Dies wird, je nach Veranstaltungsgröße und Pandemielage, hybride [Präsenz mit zugeschalteten Kommiliton*innen] Veranstaltungformate und die Bereitstellung von Seminarräumen zum Selbstlernen sowie eine möglichst offene Bib beinhalten. Auch werden bereits im laufenden Sommersemester diverse Klausuren und andere Prüfungen komplett in Präsenz stattfinden. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass sich wieder viele Student*innen in Lüneburg aufhalten, oder zumindest nach Lüneburg pendeln werden. Dies deckt sich auch mit den vielen studentischen Anfragen nach einer Möglichkeit am Campus lernen und die Bib nutzen zu können.


Trotz allem verstehen wir natürlich, dass das Ticket eine finanzielle Belastung ist und auch, dass viele Student*innen, die in Hamburg wohnen, sich in Verbindung mit dem Preis über den Geltungsbereich [im HVV quasi nicht nutzbar] ärgern. Allerdings wurde sich bei einer Urabstimmung für dieses Ticket entschieden und das Semesterticket des HVV würde knapp 180 Euro zusätzlich kosten. Verhandlungen um diesen Preis zu drücken oder ein potentiell günstigeres Semesterticket für den Großbereich angeboten zu kommen sind über die letzten Jahre mehrfach gescheitert.


Wir setzen uns weiterhin, wie alle Studischaften in Niedersachsen, insbesondere für eine Verbesserung der finanziellen Studisituation aller Student*innen ein, bspw. durch den Einsatz für eine Aussetzung von Langzeitstudiengebühren, Verlängerung von BAföG-Ansprüchen, Erhöhung von BAföG etc [siehe auch „Nicht-Semester“].
An dieser Stelle möchten wir auch nochmal auf unserere Härtefallordnung hinweisen, die hier zu finden ist: https://www.asta-lueneburg.de/downloads/satzungen-und-ordnungen/haertefallordnung/ In bestimmten Fällen wird das Semesterticket auf Antrag zurückerstattet.
Für weitere Rückfragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Beste Grüße und Gesundheit