Semesterticket Rückerstattung

Last updated 28. Februar 2024 | Webmaster

Achtung: Unser Team arbeitet mit Hochdruck einen Antrag nach dem anderen ab. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Sobald Dein Antrag bearbeitet wurde, erhältst Du eine Benachrichtigung per Post – bis dahin bitten wir um Geduld. Vielen Dank!

Das findest du auf dieser Seite:

Härtefälle

Für Student*innen, die aus verschiedenen Gründen das Semesterticket nicht benutzen oder bezahlen können, besteht die Möglichkeit der Erstattung aus dem studentischen Haushalt. Dafür gelten die folgenden Härtefälle:

1. Schwerbehinderte Student*innen, die im Besitz eines amtlichen Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke sind, haben nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung
2. Schwerbehinderung mit einem Grad von mind. 50 ohne Merkzeichen
3. Pflege von Angehörigen und Erziehungsberechtigten schwerbehinderter Kinder
4. Finanzielle Gründe
5. Gesundheitliche Gründe
6. Mutterschutz
7. Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches (Niedersachsen und Bremen) für mindestens 120 Tage


– spätestens nach angenommenen Härtefallantrag muss das Semesterticket zur Entwertung eingeschickt werden.

Der Beitrag für das Semesterticket kann nur erstattet werden, wenn mindestens ein Kriterium der Härtefallordnung zutrifft. Ausnahmen sind leider nicht möglich. Die Härtefallordnung findet ihr hier. Bitte achtet darauf die Anträge fristgerecht und vollständig abzugeben sowie gegebenenfalls die 14 tägige Frist zum Nachreichen von Unterlagen einzuhalten. Anderenfalls können eure Anträge nicht berücksichtigt werden!

Erstattungsfristen

Die jeweiligen Erstattungsfristen für das Semesterticket sind der 30. November für das Wintersemester und der 31. Mai für das Sommersemester. (Für die Erstattungsgründe 3.“Pflege von Angehörigen und Erziehungsberechtigte schwerbehinderter Kinder“, 5.“Gesundheit“ und 6.“Mutterschutz“ gibt es jeweils verlängerte Fristen bis zum 31. März [WiSe] und 30. September [SoSe]. Genaueres befindet sich in der oben verlinkten Härtefallordnung).

Falls ihr Fragen zum Härtefallantrag habt, wendet euch gerne per Mail an unseren Service zur Semesterticket-Rückererstattung.

Weitere Downloads zum Thema Semesterticketrückerstattung:

– Antrag auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrages
– Application for the refund of the Semesterticket
Eidesstattliche Versicherung über materielle Zuwendungen
Eidesstattliche Erklärung für Ehepartner*innen

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag für die Semesterticketrückerstattung kannst du persönlich im AStA-Büro, per E-Mail an oder postalisch (Semesterticketrückerstattung – AStA der Universität Lüneburg – Universitätsallee 1 – 21335 Lüneburg) einreichen.

9 € Ticket Rückerstattung

Alle Studierende, die im Sommersemester 2022 ihren Semesterbeitrag gezahlt haben können sich das zu viel bezahlte Geld bis 31.12.2025 rückerstatten lassen (ausgenommen: Studierende der Professional School und Studierende, die eine Rückerstattung auf anderem Wege erhalten haben).

Mehr Infos dazu hier.