#NOTMYRPO

Last updated 24. April 2024 | Webmaster

RPO-Änderungsprozess 2022/23

Sicherlich fragt ihr euch alle, wie es nach der Winterpause mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) weitergeht. Im Folgenden findet ihr ein Update von euren Fachschaften (AStA, StuPa, Senat):

Am 11. Januar haben die Zentralen Studienkommissionen (ZSK) über die RPO-Änderungen gesprochen und es sieht immer noch nicht gut für uns Studierende aus. Unsere Änderungsanträge wurden zwar behandelt, fanden aber wenig Unterstützung bei den Studiendekanen, die die Beschlussempfehlung des Präsidiums unterstützen. Dementsprechend gab es in der Entschließung keine Empfehlung, sondern ein Patt. Die Dozenten wollen die Anwesenheitspflicht in Seminaren und Übungen und den so genannten konsekutiven Modulen weiterhin zulassen, die zweite Prüfungsphase streichen, die Anmeldefristen verkürzen und vieles mehr…

Nun wird der Senat am 25. Januar um 14:30 Uhr über die Änderung der Rahmenprüfungsordnung entscheiden und dort haben die Studierenden im Senat nur drei von 19 Sitzen und stoßen weiterhin auf viel Widerstand bei dem Versuch, die weitreichenden und negativen Auswirkungen der Änderungen zu verhindern.

Jetzt müssen wir laut werden und unserem Unmut Ausdruck verleihen! Deshalb laden wir euch zur Studierendenversammlung am 19. Januar um 16 Uhr in Hörsaal 1 ein – dort werden wir euch über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informieren und unseren Protest kundtun!
Außerdem wird es ab Montag einen Stand vor dem Gebäude 9 geben, an dem ihr weiterhin die studentische Initiative (Petition) unterschreiben und neue RPO-Merchandise-Artikel abholen könnt! Bis jetzt haben wir ca. 3100 Unterschriften gesammelt und wollen noch mehr erreichen! Das können wir nur gemeinsam schaffen.
Denn das neue RPO wäre ein RPO fürs Klo!

Unsere Rahmenprüfungsordnung soll geändert werden – mit schlimmen Konsequenzen für uns Studis. 

Ihr wollt wissen, was gerade los ist?

Hier gibts zusammengefasst Hintergrundinfos über den Prozess, dessen Folgen und was wir tun können, um uns dagegen zu wehren.

Was ist die RPO überhaupt?

RPO steht für Rahmenprüfungsordnung und regelt den formalen Rahmen des Studiums, also sozusagen, was Studis und Lehrende tun müssen und können. Sie “enthält allgemeine Regelungen über Ablauf und Verfahren studienbegleitender Studien- und Prüfungsleistungen des [Studienprogramms] an der […] Universität Lüneburg” (siehe Gazette 2018, § 1). Kurz: Wie müssen wir studieren?

Nicht zu verwechseln ist die Rahmenprüfungsordnung mit der Fachspezifischen Anlage (FSA). Diese regelt inhaltliche und Einzel-Regelungen zu den jeweiligen Studiengängen. Kurz: Was müssen wir studieren? 

Es gibt an unserer Uni sieben verschiedene Rahmenprüfungsordnungen, davon eine für den Leuphana Bachelor (College), eine für den Master (Graduate School) und eine für Lehramtsstudiengänge. Dazu kommen vier RPOs zu den berufsbegleitenden, weiterbildenden und Zertifikatsstudiengängen. 

Die letzte RPO Änderung gab es im Sommersemester 2020.

Was soll geändert werden und welche Konsequenzen hat das für uns Studis?

  • eine Anwesenheitspflicht in Seminaren / Übungen

Es soll regelmäßige Anwesenheit für die Zulassung zur Prüfungsleistung vorausgesetzt werden. Diese regelmäßige Anwesenheit sei erreicht, wenn 80% der Lehrveranstaltung besucht wurden. Bei einer wöchentlichen Veranstaltung dürfte man demnach maximal drei mal fehlen. Dabei ist es egal, ob es sich um „entschuldigtes“ Fehlen (z.B. durch Krankheit) oder um „unentschuldigtes“ Fehlen (hierzu zählen beispielsweise auch Lohnarbeit, Care-Arbeit, Engagement).

  • bei inhaltlich aufeinander aufbauenden Modulen werden bestandene Prüfungen zur Zulassungsvoraussetzung für folgende Module

Diese Regelung erschwert es Studierenden, das Studium in Regelstudienzeit abzuschließen. Denn: Wenn ein Modul nicht bestanden wird, kann das darauffolgende Modul nicht im nächsten Semester begonnen werden. Dieses Nichtbestehen würde das Studium um ein ganzes Jahr verzögern. Außerdem greift diese Regelung massiv in unsere studentische Selbstbestimmung ein.  Studierende sollten selbst entscheiden können, ob sie sich als qualifiziert ansehen, ein Modul zu belegen!

  • verdachtsunabhängiger Einsatz von Plagiatssoftwares und ohne Benötigung einer Einwilligungserklärung der Studierenden

Dadurch wird erneut die Freiheit und Selbstbestimmung von Studierenden eingegrenzt. Außerdem ist es  problematisch, dass die Inhalte und Daten unserer schriftlichen Prüfungen an externe Unternehmen weitergegeben werden können, ohne dass wir dem zustimmen. Wenn nun also die eigene Arbeit ohne Einwilligungserklärung an Dritte weitergegeben werden darf, kann dies zu erheblichen rechtlichen Problemen für die Studierenden und die Universität führen. Neben dem fraglichen Datenschutz kann auch das Urheberrecht des eigenen Textes beim Hochladen nicht gesichert werden.

  • strengere und kürzere Fristen bei der Prüfungsan- und -abmeldung
  • Umgestaltung der 2. Klausurenphase zu einer reinen Wiederholungsphase

Dies bedeutet, dass man die eigenen Klausuren nicht mehr gezielt auf zwei Phasen aufteilen kann. Die zweite Phase wäre nur noch nutzbar im Fall von Krankheit oder Nichtbestehen der ersten Prüfung.

Was können wir tun?

Eigentlich nix…

…und deshalb brauchen wir euch alle!

Was werden wir tun?

Viel und zwar gemeinsam!

Lasst uns aktiv werden und uns für unsere Rechte einsetzen. Kommt die nächsten Wochen zwischen 10 und 14 Uhr zu unserem Stand auf dem Campus, holt euch einen Punsch oder cooles #NOTMYRPO Merch ab und unterschreibt die Petition, damit sich der Senat mit unserer Kritik auseinandersetzen MUSS.

Die nächsten wichtigen Termine sind hierfür die studentische Vollversammlung am 19.01. um 16:00 Uhr in Hörsaal 1. Hier wollen wir euch auf den neusten Stand bringen und lautstark unseren Protest kundtun. Tragt euch außerdem den 25.01 ab 14:30 Uhr für die alles entscheidende Senatssitzung ein!

Weitere Infos und Aktionen folgen. Folgt uns auf Instagram für kurzfristige Infos und kommt rum.
Denn die neue RPO wäre eine RPO fürs Klo!

Kritik an der RPO – alte Version

Wofür studieren wir? Für Prüfungen und für Noten, yeah! Das ist natürlich eigentlich nicht das, worauf es im Studium für uns ankommt, aber trotzdem kommt es dabei immer wieder zu Problemen. Deshalb findet ihr auf dieser Seite verschiedene nützliche Informationen, die eure Prüfungen und andere Formalia im Studium betreffen.

Der AStA hat einen Reader erstellt, um euch die Rahmenprüfungsordnung (RPO) verständlicher zu machen.

Auf dieser Seite findet ihr außerdem Informationen über Anwesenheitspflicht, Prüfungsan- und abmeldungen, Beratungshinweise und unsere Ideal-RPO.

Anwesenheitspflicht

In deinem Seminar werden Anwesenheitslisten rumgegeben? Deine Dozent*innen bestehen auf Anwesenheit, um euch zur Prüfung zugelassen zu werden?

Erstmal die schlechte Nachricht: Das kann legal sein.

Durch das Niedersächsische Hochschulgesetz ist eine generelle Anwesenheitspflicht ausgeschlossen:

Studien- und Prüfungsordnungen dürfen eine Verpflichtung der Studierenden zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen nur vorsehen, wenn diese erforderlich ist, um das Ziel einer Lehrveranstaltung zu erreichen.

§7(4) NHG


In unserer RPO wird diese Erforderlichkeit durch die „erfolgreiche Teilnahme“ geregelt:

Wenn es zum Erreichen des Qualifikationsziels erforderlich ist, kann die zuständige Studienkommission auf Antrag einer/eines Lehrenden oder der/des Modulverantwortlichen die erfolgreiche Teilnahme als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung festlegen. Dabei ist zu definieren, wann eine erfolgreiche Teilnahme vorliegt.

§6(1) RPO


Wenn eine erfolgreiche Teilnahme, die auch Anwesenheit umfassen kann, beschlossen wurde, muss die Information darüber auch bei der Veranstaltungsbeschreibung bei myStudy vorkommen. Die Studienkommissionen sind paritätisch besetzt, das bedeutet, dass gleich viele Lehrende wie Student*innen dort stimmberechtigt sind. Wenn also in einem Modul eine erfolgreiche Teilnahme besteht und ihr das nicht als sinnvoll erachtet, sprecht mit euren studentischen Vertreter*innen! Vermutlich können sie eurer Argumentation folgen und im nächsten Jahr hat das Modul hoffentlich keine erfolgreiche Teilnahme mehr. Auch das Führen von Anwesenheitslisten muss keine Auswirkung aus die Notengebung haben: Andere Beispiele sind zum Beispiel Forschungszwecke. Das sollte aber transparent gemacht werden! Wenn eine Anwesenheitsliste geführt wird und euch nicht erklärt werden kann, warum, dann ist es vielleicht nicht rechtens. In solchen Fällen wendet euch auf jeden Fall an Thies Reinck, die Ombudsperson der Uni. Er vermittelt dann zwischen Student*innen und Dozent*innen. Mehr Informationen findet ihr hier.

Meldet euch dafür auch gerne bei uns! Wir vermitteln gerne und geben Tipps.

Unsere ideale RPO-Vorstellung

Rummeckern ist leicht, Ideale von freier Bildung sind wichtig, beides allein hilft aber im konkreten Fall nicht weiter.

Wir haben uns 2016 mit Studis aus allen Fakultäten zusammengesetzt und unser aktuelles „Ideal“ einer RPO erarbeitet. Diese Gruppe hatte sich nach der Vollversammlung Anfang Juni gebildet.

Das Ergebnis findet ihr hier: Ideal RPO

Die wichtigsten Punkte für uns:

  • §6 Lehrveranstaltungsformen (1): Eine Beschreibung, wie wir uns Studiumsveranstaltungen vorstellen, und ein Verweis, dass es keine Anwesenheitspflicht geben kann.
  • §11 Termine und Fristen (1): Eine Nachrückerliste bleibt das ganze Semester aktiv, die Plätze werden im Losverfahren vergeben.
  • §13 Wiederholung von Prüfungsleistungen: Prüfungen können unbegrenzt oft wiederholt werden, auch die Bachelor-Arbeit. Jeder Fehlversuch wird im Transcript of Records vermerkt. Wiederholungen müssen für kombinierte wissenschaftliche Arbeiten und Klausuren im selben Semester angeboten werden, für die anderen Prüfungsformen im Folgesemester. Eine didaktische Untrennbarkeit muss von der zuständigen Studienkommission beschlossen werden.
  • § 14 Bewertung von Prüfungsleistungen, Bildung und Gewichtung von Noten: Spätestens 10 Tage vor der Wiederholungsprüfung muss die Bewertung vorliegen.
  • § 16 Rücktritt, Versäumnis, Täuschung, Ungültigkeit der Bachelor-Prüfung: Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. Wer nicht zu einer Klausur erscheint, obwohl sie*er angemeldet ist, bekommt keinen Fehlversuch. Ein ärztliches Attest reicht als Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit.
  • § 22 Zusatzleistungen: Sie können erbracht werden! Auch innerhalb eines Moduls sind Doppelbelegungen möglich, sofern sich die Veranstaltungen unterscheiden.