Last updated 3. Februar 2025 | Studium und Lehre
Informationen zu Prüfungen und Prüfungsbedingungen [Stand 03. Februar 2025]
Hier die Übersicht über die geltenden Regeln:
Zusammengefasst:
1: Prüfungen finden in Präsenz auf dem Campus statt. Unter bestimmten Bedingungen sind Onlineprüfungsformate möglich.
2: Ein Rücktritt ist bis zu drei Werktage vor dem Prüfungstermin möglich und erfolgt über myCampus.
3: Im Krankheitsfall ist das Prüfungsamt und die prüfende Person sofort zu informieren und das entsprechende Rücktrittsformular nach dem Ärzt*innenbesuch einzureichen.
4: Alle Sonderregelungen, die im Zuge der Corona-Pandemie erlassen wurden, sind nicht in der Regel nicht mehr gültig.
Zuständige Ansprechpersonen im Prüfungsamt
Allgemeine Regelungen gemäß der Rahmenprüfungsordnung
Rahmenprüfungsordnung für den Bachelor
Rahmenprüfungsordnung für das Lehramt (Bachelor und Master)
Rahmenprüfungsordnung für den Master
Krankmeldung
Solltet ihr vor einer Klausur oder während der Schreibphase einer Hausarbeit krank werden, müsst ihr die Prüfungsleistung nicht krank ablegen. Es bedarf dafür eines ärztlichen Attests, aus dem die Prüfunfähigkeit hervorgeht (§ 16 Abs. 3 S. 2 RPO). Am Bestens nutzt ihr dafür die Vorlage der Universität. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht der Universität leider nicht aus.
Bei einer Klausur sendet das ausgefüllte Dokument unverzüglich an . Der genehmigte Rücktritt ist in myCampus einsehbar und es erfolgt eine E-Mail-Benachrichtigung. Sollte dies nicht der Fall sein, solltest du beim Studierendenservice nachfragen. Dein Antragt bewirkt dann, dass du von deinem ersten Termin abgemeldet und automatisch zum Wiederholungstermin angemeldet wirst.
Bei einer Hausarbeit teile dem*r Prüfer*in unverzüglich deine Krankheit mit. Obwohl die Vorlage der Universität nicht ganz passt, wird die Uni dich aber dennoch bitten das Dokument zu nutzen. Streiche dann in dem ersten Kästchen (Erklärung der zu prüfenden Person) den Punkt 1. durch und schreibe stattdessen: „Hiermit beantrage ich eine Verlängerung des Prüfungszeitraumes um die Dauer meiner Krankheit.” Dieses solltest du machen, um Missverständnisse in Hinblick auf den Rücktritt vorzubeugen. Sende das aufgefüllte Dokument an die Prüfer*in und lass dir das neue Abgabedatum (altes Abgabedatum + Dauer der Krankheit) schriftlich bestätigen.
Beachte: Die Abgabefrist kann i. d. R. höchstens um bis zu 4 Wochen verlängert werden. Auch der Zeitpunkt zu dem du den Rücktritt erklärt haben musst, ändert sich nicht.
Das Vorgehen für die kombinierten wissenschaftlichen Arbeit und eine mündliche Prüfung ist hier geschildert.
Rücktritt von Prüfungen
Bis einschließlich Wintersemester 2024/25:
Wenn ihr euch zum Ersttermin für die Klausur angemeldet habt und nun doch den Zweittermin wahrnehmen wollt, meldet ihr euch bis drei Werktage vorher bei myCampus von der Klausur ab. Das genaue Rücktrittsdatum ist auch in myStudy und myCampus bei der jeweiligen Prüfung angegeben. Ihr solltet spätestens nach der Verkündung der Ergebnisse aus dem Ersttermin zum Zweittermin angemeldet worden sein. Macht euch zur Sicherheit und als Nachweis bei Problemen immer einen aktuellen Ausdruck eures myCampus-Accounts.
Am besten funktioniert das über einen Screenshot der jeweiligen Seite, wo ein Fehler auftritt.
Außerdem solltet ihr auch eine Mitteilung per Mail über die Abmeldung erhalten.
Solltet ihr auch den Zweittermin nicht mitschreiben wollen, müsst ihr noch einmal gesondert einen Rücktritt erklären.
Ab Sommersemester 2025:
Die Möglichkeit, sich zwischen mehreren Prüfungsterminen zu entscheiden, ist mit dem Inkrafttreten der neuen Rahmenprüfungsordnung und den Punkten zu neuen Prüfungszeiträumen vermutlich nicht mehr gegeben.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass der Wiederholungstermin nur im Fall von Krankheit und Nichtbestehen wahrgenommen werden kann. Auch hier erfolgt die Anmeldung dann automatisch und ihr müsst nichts weiter tun.
Solltet ihr ab dem Sommersemester im Rahmen der Rücktrittsfrist von einer Prüfung zurücktreten, habt ihr nicht die Möglichkeit, den Wiederholungstermin wahrzunehmen. Eine erneute Belegung ist dann erst wieder zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Rücktritt von schriftlichen wissenschaftlichen Arbeiten ohne Aufsicht (Hausarbeit) und kombinierten wissenschaftlichen Arbeiten
Bis einschließlich Wintersemester 2024/25:
Wenn ihr für eine Hausarbeit zum ersten Termin angemeldet seid und nicht zum Ersttermin abgeben wollt, meldet ihr euch auch bei myCampus davon ab. Wenn es einen Zweittermin gibt (nicht überall der Fall, bei myStudy checken!), meldet ihr euch dafür im nächsten Semester bei myCampus an. Klärt Details im Vorhinein mit euren Prüfer*innen!
Bei der kombinierten wissenschaftlichen Arbeit kann der*die Prüfer*in bestimmen, dass ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen ist. Das könnt ihr bei myStudy nachlesen. Dann gibt es formal nicht die Möglichkeit von kombinierten wissenschaftlichen Arbeiten ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Sollte es keinen Rücktrittsausschluss geben, ist ein Rücktritt immer innerhalb der angegebenen Frist (s. myCamous) online möglich.
Ab Sommersemester 2025:
Ab dem Sommersemester 2025 erfolgt eine Anmeldung zum Wiederholungstermin automatisch im Falle einer Krankheit oder eines Nichtbestehens. Bei einem Rücktritt ist das Schreiben der Hausarbeit dann erst wieder zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Nachteilsausgleich
Wenn Du z. B. wegen physischer oder psychischer Einschränkungen nicht in der Lage bist, Prüfungsleistungen in der vorgesehenen Form abzulegen, muss dir eine verlängerte Bearbeitungszeit oder alternatives Format ermöglicht werden.
Gleiches gilt bei Pflege aufgrund von Krankheit von nahen Angehörigen jeder Art!
Die Entscheidung, ob ein solcher Ausgleich in deinem Fall gilt, trifft der zuständige Prüfungsausschuss.
Bitte wende dich möglichst früh mit den entsprechenden Dokumenten/Attesten an die*den für dich zuständige*n Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt, um bis zum Prüfungstermin Klarheit zu haben!
Wer für dich zuständig ist, kannst Du hier sehen.
Alle Infos zum Nachteilsausgleich findest Du hier.
Wiederholungen
Modulprüfungen können bis zu zweimal bei Nichtbestehen wiederholt werden. Falls du beim dritten Prüfungsversuch die Prüfung nicht bestehen solltest, hast du danach nicht mehr die Möglichkeit, eine Prüfung in diesem Modul abzulegen (eine Ausnahme ist unter „Einmaliger Viertversuch“ zu finden).
Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
Abschlussprüfungen (Bachelor- und Masterarbeiten) können bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.
Einmaliger Viertversuch
Einmalig während des Bachelorstudiums kann eine Prüfungsleistung ein drittes Mal wiederholt werden. Diesen Zusatzversuch müsst ihr vor erneutem Prüfungsantritt beim Prüfungsamt anmelden (§ 13 Abs. 3 RPO). Wende dich dazu zeitnah nach dem 2. Wiederholungsversuch an den Studierendenservice.
Der Zusatzversuch gilt nicht für Bachelorarbeiten.
Der Zusatzversuch gilt auch nicht für Masterstudierende.
Wer für dich im Prüfungsamt zuständig ist, kannst Du hier sehen.
Prüfungseinsicht
Nach Bekanntgabe deines Prüfungsergebnisses hast du das Recht, Einsicht in deine Prüfung zu bekommen. Schreibe dazu an deine*n Prüfer*in. Sollte diese*r dir die Einsicht verwehren, wende dich an den zuständigen Prüfungsausschuss.
Die Frist zur Einsicht beträgt ein Jahr nach Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse.
Widerspruch
Habt ihr das Gefühl, oder den klaren Verdacht, dass eine Prüfungsleistung nicht formal korrekt oder den Ansprüchen des Moduls gerecht durchgeführt wurde, habt ihr die Möglichkeit, gegen eure Prüfungs Widerspruch einzulegen.
Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse möglich. Dieser ist beim Zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen. Beachtet hier die Zuordnung der Prüfung in den jeweiligen Fachbereich und fragt im Zweifel im Prüfungsamt nach.
Anhand folgender Kriterien kann ein Widerspruch eingelegt werden:
- das Prüfungsverfahren ist nicht ordentlich durchgeführt wordenn
- die Bewertung erfolgt anhand eines falschen Sachverhaltes
- allgemeingültige Bewertungsgrundsätze sind nicht eingehalten worden
- eine logisch begründete und vertretbare Lösung ist als falsch gewertet worden
- der*die Prüfende war voreingenommen ggü. euch und dies ist klar belegbar
Wendet euch im Zweifel und bei rechtlichen Fragen an das Prüfungsamt oder an unsere kostenlose Rechtsberatung.
Weitere Informationen zu deinen Rechten bei Prüfungen
Die Fachschaft Business, Economics und Management, hat 2021 eine sehr hilfreiche Handreichung zu Prüfungen veröffentlicht. Denkt daran, dass Informationen in diesem Reader mittlerweile veraltet sein könnten! Schaut gerne rein, wenn ihr weitere Fragen z.B. zu Ansprechpersonen oder Chancengleichheit habt.
Bei konkreten Fragen, komm gerne im AStA-Büro vorbei und wir versuchen die schnellstmöglich zu helfen.
Digitale Prüfungen nach der Ordnung zur Durchführung von Onlineprüfungen
Digitale Prüfungen sind nur dann zulässig, wenn die Durchführung in Präsenz z.B. durch verschiedene nationale oder internationale Standorte von Studierenden und Prüfenden zu kostenintensiv wäre oder ein digitales Prüfungsformat im Zuge innovativer Lehrprojekte vorgesehen ist. Ein Antrag ist bei dem zuständigen Studiendekanat zu stellen.
Probe der Prüfungsumgebung
Mindestens 4 Wochen vor Prüfungstermin muss euch die Möglichkeit gegeben sein, die Prüfungsumgebung und deren Funktion in eurem häuslichen Umfeld zu testen.
Durchführung von Onlineprüfungen auf dem Campus oder auf Geräten der Universität
Solltet ihr zuhause nicht die Möglichkeit haben oder euer persönliches Endgeräten nicht in der Lage sein, ein Onlineprüfungsformat durchzuführen, muss euch die Universität auf Antrag 15 Werktage vor Prüfungstermin einen Raum und/oder ein Endgerät zur Verfügung stellen. Den Antrag stellt ihr an eure*n Prüfer*in und an den Studierendenservice ()
Probleme während der Prüfungen
Sollten Probleme während der Prüfung auftreten, versucht erstmal Ruhe zu bewahren. Falls es sich um einen technisches Problem handelt, dass ihr nicht verursacht (also die Prüfung bewusst sabotiert), wird die Prüfung unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt.
Versucht am besten, direkt auf einem anderen Weg Kontakt zu euren Prüfenden aufzunehmen und die Situation offen anzusprechen.
Rechte bei digitalen Prüfungen
Die Universität hat die derzeitigen datenschuztrechtlichen Bestimmungen des Landes geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
- Eine Anwesenheits-/Identitätskontrolle mit Personal- und Studierendenausweis ist bei Online-Klausuren grundsätzlich erlaubt. Allerdings dürfen bei der Kontrolle immer nur der*die Prüfende und der*die Studierende im Zoom-Raum sein. Andere Studierende dürfen eure Ausweise nicht sehen!
- Weitere Überwachungsmaßnahmen sind während einer Online-Klausur juristisch nicht abgesichert!
Eine ausführliche Richtlinie zur Durchführung von Online-Prüfungen findet ihr hier: Ordnung zur Durchführung von Onlineprüfungen.
Kostenlose Rechtsberatung
Bei jeglichen Fragen zu Prüfungen, wie Widersprüchen etc., könnt ihr in der kostenlosen Rechtsberatung des AStA einen Anwalt konsultieren. Anmelden könnt ihr euch durch einen Eintrag auf der Liste vor dem AStA-Büro oder per Mail oder Telefon.
Mehr Informationen findet ihr hier.
Weitere allgemeine Informationen
Prüfungsamt:
Bei allen Fragen, die ihr zur An- oder Abmeldung von Prüfungen, Anrechnungen und auch Widersprüchen habt, müsst ihr euch an das Prüfungsamt wenden. Die Ansprechpersonen sind je nach Studiengang und Nachname zugeordnet.
- Ansprechpersonen für prüfungsbezogene Fragen der Universität
- teilweise müsst ihr euch einen Termin über myStudy machen, teilweise könnt ihr während der Öffnungszeiten einfach hingehen
Studierenden- und Prüfungsadministration:
Studierendenservice
Gebäude 8, 2. Stock
Beauftragte*r zu Qualitätsmanagement in Studium und Lehre
Studis können sich bei Problemen und Fragen in der Lehre oder Studium, insbesondere zu den Themen dieser Seite, an die*den Beauftrage*n für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre unter wenden. Für Anregungen zu dieser Seite kann auch gerne die angegebene Mail verwendet werden.