UPDATE und Vorlage: Bescheinigung Verlängerung der Regelstudienzeit

Last updated 19. April 2022 | Webmaster

Heute kam tatsächlich die langersehnte Stellungnahme der Uni, wie die Verlängerung der Regelstudienzeit bei uns umgesetzt wird. Der Studierendenservice wird die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für die an der Uni Lüneburg immatrikulierten Studierenden automatisch und ohne weitere Rückfragen umsetzen. Falls ihr nach der bisherigen Regelung innerhalb des Zeitraums SoSe 2020 bis einschließlich SoSe 2021 erstmals zur Zahlung von Langzeitstudiengebühren verpflichtet wart oder verpflichtet sein werdet, führt die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit i.d.R. zum Entfall der Zahlungspflicht von Langzeitstudiengebühren für ein Semester. Bitte stellt in diesem Fall beim Studierendenservice einen Antrag auf Erstattung der ggf. zu viel gezahlten Langzeitstudiengebühren. Für Studierende, die bereits vor dem SoSe 2020 zur Zahlung von Langzeitstudiengebühren verpflichtet waren, bleibt die Möglichkeit des Gebührenerlasses aus Gründen eines Härtefalls. Die Textbausteine für einen Härtefallantrag findet ihr hier: https://www.asta-lueneburg.de/post/textbausteine-fuer-haertefallantraege-5089/ Bei Fragen bzgl. Langzeitstudiengebühren etc. wendet euch gerne an den Studierendenservice.

Solang der Beschluss noch nicht umgesetzt ist, könnt ihr vorläufig den folgenden Absatz nutzen, der heute in der Email des Präsidiums an alle Studierende gerichtet wurde:

„Das Land Niedersachsen hat Ende des vergangenen Jahres durch Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes beschlossen, zum Ausgleich von pandemiebedingten Nachteilen die Regelstudienzeit für im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21 oder Sommersemester 2021 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende individuell um ein Semester zu verlängern. Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit wirkt sich insbesondere auch auf die Bemessung des Studienguthabens nach §12 NHG aus und damit auf den Zeitraum, in dem seitens des Landes keine Langzeitstudiengebühren erhoben werden.

Der Studierendenservice der Leuphana wird die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für die an der Leuphana immatrikulierten Studierenden im Regelfall automatisch und ohne weitere Rückfragen umsetzen. Da die Verlängerung der Regelstudienzeit nur für Studierende gilt, für die nicht bereits an einer Universität bzw. für einen Studiengang in einem anderen Bundesland eine vergleichbare Verlängerung angewendet worden ist, wird sich der Studierendenservice im Einzelfall ggf. mit Rückfragen an Sie wenden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten im Einzelfall an die für Sie zuständigen Mitarbeiter*innen der Studierendenadministration im Studierendenservice.“ (Email: Informationen für Studierende zu Prüfungen im laufenden Wintersemester 2020/21 sowie zur Verlängerung der Regelstudienzeit / Information for students on examinations in the current winter semester 2020/21 and on extending the standard period of study, vom 26.01.2020)